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1. Aufwendungen für privaten PC und Internet

   Nach Urteil Finanzverwaltung können die Aufwendungen privat angeschaffter PC,die privat und 

   beruflich genutzt werden, aufgeteilt werden. Der Umfang der beruflichen Nutzung ist glaub-

   haft nachzuweisen. Bisher konnten die Werbungskosten bei privater Nutzung über 10 %

   insgesamt nicht geltend gemacht werden.

 

2. Vorsteuerabzug bei Reisekosten wieder möglich

   Der Vorsteuerabzug aus beruflich veranlassten Übernachtungskosten ist wieder zulässig,

   wenn eine entsprechende Rechnung vorliegt. 

   Gleiches gilt für Verpflegungskosten.

   Der Vorsteuerabzug für Pauschalkosten bleibt weiterhin ausgeschlossen.

 


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Stand: 29. August 2001