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Buchhaltung Unternehmensberatung
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1. Aufwendungen für privaten PC und Internet Nach Urteil Finanzverwaltung können die Aufwendungen privat angeschaffter PC,die privat und beruflich genutzt werden, aufgeteilt werden. Der Umfang der beruflichen Nutzung ist glaub- haft nachzuweisen. Bisher konnten die Werbungskosten bei privater Nutzung über 10 % insgesamt nicht geltend gemacht werden.
2. Vorsteuerabzug bei Reisekosten wieder möglich Der Vorsteuerabzug aus beruflich veranlassten Übernachtungskosten ist wieder zulässig, wenn eine entsprechende Rechnung vorliegt. Gleiches gilt für Verpflegungskosten. Der Vorsteuerabzug für Pauschalkosten bleibt weiterhin ausgeschlossen.
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